Buchhaltung für Kleinunternehmer, die sich selbst erledigt
Fotografiere Belege, lass Rechnungen automatisch aus dem Postfach holen, und die KI kategorisiert alles EÜR-fertig. GoBD-konform archiviert, ohne Buchhaltungswissen.
Die Buchhaltung eines Kleinunternehmers ist überschaubar: Einnahmen erfassen, Ausgaben belegen, alles acht Jahre aufbewahren, einmal im Jahr die EÜR. SparkReceipt übernimmt davon den mühsamen Teil, vom Kassenbon-Foto bis zum Export für die Steuererklärung.
Unternehmer in 175 Ländern vertrauen SparkReceipt
Kleinunternehmer-Buchhaltung vorher und nachher
Das ändert sich, wenn die Belege sich selbst verwalten

Buchhaltung von Hand
- Kassenbons sammeln sich in Jacken, Autos und Schubladen
- Thermopapier verblasst, bevor die Aufbewahrungsfrist endet
- Rechnungen liegen verstreut im E-Mail-Postfach
- Die EÜR wird zum Wochenendprojekt im Steuer-Endspurt
- Umsatzgrenzen (25.000 € / 100.000 €) fallen erst beim Steuerberater auf

Mit SparkReceipt
- Jeder Beleg beim Entstehen fotografiert, gelesen und archiviert
- Digitalisate bleiben lesbar, länger als jede Frist verlangt
- E-Mail-Rechnungen werden automatisch eingesammelt
- Kategorisierte Summen machen die Anlage EÜR zur Formalie
- Ein Preis, 3 Nutzer inklusive: 16,65 €/Monat bei jährlicher Zahlung
So funktioniert die Buchhaltung für Kleinunternehmer mit KI
Erfasse jeden Beleg im Moment des Entstehens
Fotografiere Kassenbons und Quittungen mit dem Handy, die Scanner-Funktion erkennt den Beleg automatisch. Verbinde Gmail, Outlook oder ein IMAP-Postfach, und SparkReceipt holt Rechnungen von selbst herein, auch rückwirkend. E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) werden gelesen und archiviert.
Die KI liest, kategorisiert und archiviert
Lieferant, Datum, Betrag und Mehrwertsteuer werden automatisch ausgelesen, jede Ausgabe landet in der passenden Betriebsausgaben-Kategorie. Alle Dateien liegen unveränderbar, mit Zeitstempel und volltext-durchsuchbar in der Cloud, GoBD-konform und über die volle Aufbewahrungsfrist.
Exportiere EÜR-fertige Auswertungen
Einnahmen und Ausgaben als kategorisierte Summen, jederzeit als PDF, Excel oder CSV, für die Anlage EÜR, das Finanzamt oder deine Steuerberaterin, die als einer von 3 Plan-Nutzern direkt mitschauen kann. DATEV-Export und Lexoffice-/sevDesk-Integration: demnächst.
Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer ohne Rechnungsprogramm-Ballast
Die meisten Programme für Kleinunternehmer sind zuerst Rechnungsprogramme: Angebote, Rechnungen, Mahnungen. Nützlich, aber deine Pflichten liegen woanders: Belege sammeln, Ausgaben nachweisen, Fristen einhalten, EÜR abgeben.
SparkReceipt kümmert sich genau um diese Hälfte. Deine Ausgangsrechnungen schreibst du, wo du willst, als Kleinunternehmer bleiben Papier und PDF ohnehin dauerhaft erlaubt. Wir erfassen die Beleg-Seite: Eingangsrechnungen, Kassenbons, Ausgaben, Archiv. Als Ergänzung zu deinem Rechnungsprogramm, nicht als Ersatz.

Nebenbei GoBD-konform und acht Jahre sicher
Buchungsbelege müssen acht Jahre aufbewahrt werden, vollständig, unveränderbar und auffindbar. Thermopapier schafft das nicht, ein Foto-Ordner auf dem Handy auch nicht.
Bei SparkReceipt wird jeder Beleg beim Erfassen mit Zeitstempel unveränderbar archiviert und bleibt volltext-durchsuchbar, die Grundsätze der GoBD sind damit keine Compliance-Aufgabe mehr, sondern eine Eigenschaft deiner Ablage. Mehr dazu im GoBD-Guide und im Überblick der Aufbewahrungsfristen.

Die Kleinunternehmer-Grenzen immer im Blick
Seit der Reform gilt: 25.000 € Vorjahresumsatz, 100.000 € im laufenden Jahr, und die zweite Grenze beendet die Kleinunternehmerregelung sofort, nicht erst zum Jahresende. Wer seinen Umsatz nur einmal im Jahr zusammenrechnet, merkt das zu spät.
SparkReceipt zeigt Einnahmen und Ausgaben laufend: Du siehst jederzeit, wo dein Jahresumsatz steht, was deine echte Marge ist und ob sich der Wechsel zur Regelbesteuerung rechnet. Die Details erklärt unser Guide zur Kleinunternehmerregelung 2026.

Von der Belegablage zur fertigen EÜR
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nur eine Rechenaufgabe, wenn das Rohmaterial stimmt. Kategorisierte Einnahmen und Ausgaben, jede Position mit Beleg, exportierbar als Summen: Damit wird die Anlage EÜR vom Wochenendprojekt zum Übertragen weniger Zahlen.
Wie die EÜR funktioniert, wer sie abgeben muss und welche Fehler Geld kosten, steht in unserem großen EÜR-Guide, die passende Beleg-Basis baust du hier auf.

Von Freiberuflern und Selbstständigen geschätzt
Häufig gestellte Fragen
Eine, die deine tatsächlichen Pflichten abdeckt: Belege erfassen und acht Jahre GoBD-konform aufbewahren, Ausgaben kategorisieren, Einnahmen im Blick behalten und EÜR-fertige Auswertungen exportieren. Rechnungen schreiben kannst du als Kleinunternehmer weiterhin mit jedem Programm oder per PDF, SparkReceipt kümmert sich um die Beleg- und Auswertungsseite.
Rechtlich ist kein bestimmtes Programm vorgeschrieben, aber Excel hat zwei Schwächen: Es erfasst keine Belege, und Einträge lassen sich spurlos ändern, das schwächt die GoBD-Konformität. Als Übersicht neben einer unveränderbaren Belegablage ist Excel in Ordnung; als einziges System riskant.
Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, deinen Gewinn ermittelst du per Einnahmen-Überschuss-Rechnung und übermittelst die Anlage EÜR elektronisch mit der Steuererklärung. SparkReceipt liefert dafür die kategorisierten Summen samt Belegen.
SparkReceipt archiviert jeden Beleg unveränderbar, mit Zeitstempel, volltext-durchsuchbar und exportierbar, die Kernanforderungen der GoBD an eine digitale Belegablage. Belege bleiben mindestens 10 Jahre gespeichert, länger als die aktuelle 8-Jahres-Frist für Buchungsbelege verlangt.
Ja. Dein Plan umfasst 3 Nutzer, zum Beispiel dich, deinen Partner und deine Steuerberaterin. Eingeladene Nutzer sehen Belege, Kategorien und Auswertungen live und können Exporte selbst ziehen, statt auf den jährlichen Ordner zu warten.
Lexoffice und sevDesk sind Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme, SparkReceipt ist die Beleg-Ebene davor und ergänzt sie. Integrationen zu Lexoffice, sevDesk und ein DATEV-Export sind in Arbeit; QuickBooks Online, Xero, Zapier und Make sind bereits angebunden.
Empfangen ja, ausstellen nein: Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) annehmen und digital archivieren können, von der Pflicht, selbst welche auszustellen, sind Kleinunternehmer per § 34a UStDV befreit. SparkReceipt liest und archiviert eingehende E-Rechnungen automatisch.

