Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) einfach erklärt 2026

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfache Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben gleich Gewinn. Keine doppelte Buchführung, keine Bilanz, keine Inventur. Nutzen dürfen sie Freiberufler, Kleinunternehmer und Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungspflicht-Grenzen, also die große Mehrheit aller Selbstständigen in Deutschland.
So weit die gute Nachricht. Die weniger gute: Einfach heißt nicht formlos. Die EÜR wird als Anlage EÜR elektronisch über ELSTER übermittelt, jeder Posten braucht einen Beleg, und das Finanzamt darf diese Belege Jahre später sehen wollen.
Dieser Guide erklärt, wer die EÜR nutzen darf, wie sie Schritt für Schritt funktioniert, was mit den Belegen passiert und wie du die Gewinnermittlung so organisierst, dass sie dich pro Jahr Stunden statt Wochen kostet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EÜR ermittelt den Gewinn als Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG), ohne Bilanz und doppelte Buchführung.
- Freiberufler dürfen die EÜR immer nutzen, Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungspflicht-Grenzen, Kleinunternehmer praktisch immer.
- Es gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen zählen, wenn das Geld ankommt; Ausgaben, wenn es abfließt.
- Die Anlage EÜR ist Pflicht und geht elektronisch über ELSTER, eine formlose Rechnung reicht seit Jahren nicht mehr.
- Jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg. Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden.
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Gewinnermittlungsart im deutschen Steuerrecht. Statt wie bei der Bilanzierung Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände zu erfassen, stellt sie nur zwei Zahlen gegenüber: was im Jahr tatsächlich reingekommen ist (Betriebseinnahmen) und was tatsächlich rausging (Betriebsausgaben). Die Differenz ist dein steuerpflichtiger Gewinn.
Ein Beispiel in einer Zeile: 48.000 € Einnahmen − 9.500 € Ausgaben = 38.500 € Gewinn. Auf diese 38.500 € zahlst du Einkommensteuer, nicht auf deinen Umsatz.
Genau deshalb ist die zweite Zahl so wichtig. Jeder vergessene Beleg macht deinen Gewinn auf dem Papier größer, als er war, und deine Steuer höher, als sie sein müsste. Die EÜR ist einfach, aber sie belohnt nur, was du belegen kannst.
Wer darf die EÜR machen?
Drei Gruppen dürfen den Gewinn per EÜR ermitteln:
- Freiberufler (§ 18 EStG: Ärztinnen, Anwälte, Designerinnen, Entwickler, Texterinnen, Berater und andere Katalog- und katalogähnliche Berufe), immer, unabhängig vom Umsatz.
- Gewerbetreibende und Einzelunternehmer, solange sie unter den Grenzen der Buchführungspflicht bleiben (Umsatz und Gewinn, die aktuellen Grenzwerte findest du beim Bundesfinanzministerium; sie wurden zuletzt deutlich angehoben) und nicht im Handelsregister als Kaufleute bilanzieren müssen.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG, praktisch immer, denn wer unter 25.000 € Vorjahresumsatz liegt, liegt weit unter jeder Buchführungspflicht.
Nicht per EÜR abrechnen dürfen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG), sie bilanzieren immer. Wer als eingetragener Kaufmann firmiert, ebenfalls.
So funktioniert die EÜR Schritt für Schritt
- Betriebseinnahmen erfassen. Alle Zahlungen, die im Kalenderjahr für deine selbstständige Tätigkeit bei dir angekommen sind, Honorare, Verkäufe, auch private Nutzung von Firmenwagen oder anteilige Erstattungen.
- Betriebsausgaben erfassen. Alles, was betrieblich veranlasst war und tatsächlich bezahlt wurde: Arbeitsmittel, Software, Fahrtkosten, Miete fürs Arbeitszimmer, Fortbildungen, Versicherungen. Was zählt und was nicht, steht im Detail in unserem Guide zu den Betriebsausgaben.
- Zufluss-Abfluss-Prinzip anwenden. Es zählt der Zahlungszeitpunkt, nicht das Rechnungsdatum (§ 11 EStG). Eine Dezember-Rechnung, die im Januar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr. Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel (die 10-Tage-Regel).
- Anlage EÜR ausfüllen und über ELSTER senden. Die Anlage EÜR ist Teil deiner Steuererklärung und seit Jahren elektronisch Pflicht. Die Zeilen fragen deine Einnahmen und Ausgaben nach Kategorien ab, wer unterjährig sauber kategorisiert hat, füllt hier nur noch Summen ein.
- Belege aufbewahren, nicht einreichen. Mit der Erklärung schickst du keine Belege mit (Belegvorhaltepflicht). Aber das Finanzamt kann sie anfordern, und Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip: der häufigste Denkfehler
Wer aus der Angestellten-Welt kommt, denkt in Rechnungen. Die EÜR denkt in Zahlungen.
Lena, Webdesignerin aus Leipzig, stellte im Dezember 6.000 € in Rechnung und plante die Steuer entsprechend. Bezahlt wurde im Februar. Für die EÜR gehörten die 6.000 € damit komplett ins Folgejahr, ihr tatsächlicher Gewinn im alten Jahr lag deutlich unter ihrer Planung, die Vorauszahlungen waren zu hoch angesetzt. Kein Drama, aber vermeidbar: Wer Einnahmen nach Zahlungseingang statt nach Rechnungsdatum verfolgt, sieht jederzeit den echten Stand.
Dasselbe gilt für Ausgaben: Die im Dezember bestellte, im Januar abgebuchte Software mindert erst den Gewinn des neuen Jahres. Nur bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen (Miete, Versicherungsbeiträge, Abos) innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel wird der Zeitraum zugeordnet, zu dem die Zahlung wirtschaftlich gehört.
Belege: das Rohmaterial der EÜR
Die EÜR selbst ist eine Rechenaufgabe. Die Arbeit steckt im Rohmaterial, und das sind deine Belege.
- Jede Betriebsausgabe braucht einen Nachweis: Rechnung, Quittung, Kassenbon. Ohne Beleg keine sichere Ausgabe, im Zweifel streicht das Finanzamt den Posten.
- Thermopapier verblasst. Der Baumarkt-Bon von heute ist in zwei Jahren oft unlesbar, die Aufbewahrungspflicht läuft aber acht Jahre. Kassenbons direkt zu digitalisieren löst das Problem an der Wurzel.
- Digital ist erlaubt, richtig gemacht. Gescannte und fotografierte Belege sind anerkannt, wenn die Grundsätze der GoBD eingehalten werden: vollständig, unveränderbar, auffindbar.
- Kategorien sparen die meiste Zeit. Die Anlage EÜR fragt Summen pro Kategorie ab. Wer jeden Beleg beim Erfassen kategorisiert, hat die Erklärung fast fertig; wer im April einen Schuhkarton sortiert, nicht.
Genau diesen Teil automatisiert SparkReceipt: Belege fotografieren, die KI liest Lieferant, Datum, Betrag und MwSt. und kategorisiert die Ausgabe; Rechnungen aus dem E-Mail-Postfach werden automatisch eingesammelt. Zum Jahresende exportierst du Summen und Belege als PDF, Excel oder CSV, für die Anlage EÜR oder direkt für deine Steuerberaterin.
Probier es mit deinen eigenen Belegen aus: Kostenlos starten, 7 Tage kostenlos testen reicht für den kompletten Belegstapel dieses Quartals.
EÜR für Kleinunternehmer: was anders ist
Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ermittelst du deinen Gewinn per EÜR, die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewinnermittlung.
Drei Punkte sind für Kleinunternehmer besonders:
- Keine Umsatzsteuer in der EÜR. Deine Einnahmen sind seit der Reform 2025 echt umsatzsteuerfrei, und gezahlte Vorsteuer holst du nicht zurück, Bruttobeträge sind bei dir die ganze Wahrheit. Das macht die EÜR nochmal einfacher.
- Die Grenzen im Blick behalten. 25.000 € Vorjahresumsatz, 100.000 € im laufenden Jahr, und die zweite Grenze wirkt sofort, nicht erst zum Jahresende. Details und Folgen im Guide zur Kleinunternehmerregelung 2026.
- Ausgaben trotzdem lückenlos erfassen. Gerade weil du keine Vorsteuer ziehst, ist die Betriebsausgabe deine einzige Entlastung, jeder verlorene Beleg kostet dich echtes Geld bei der Einkommensteuer.
Häufige Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Wer muss eine EÜR abgeben?
Alle Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden, die ihren Gewinn nicht per Bilanz ermitteln, geben die Anlage EÜR mit ihrer Steuererklärung ab, elektronisch über ELSTER. Das gilt auch für nebenberuflich Selbstständige und Kleinunternehmer.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR erfasst nur tatsächliche Zahlungen (Zufluss-Abfluss-Prinzip), die Bilanz auch Forderungen, Verbindlichkeiten und Bestände. Die EÜR ist dadurch deutlich einfacher und für Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine Gewerbetreibende erlaubt; Kapitalgesellschaften und Kaufleute müssen bilanzieren.
Muss ich der EÜR Belege beifügen?
Nein. Es gilt die Belegvorhaltepflicht: Du reichst keine Belege ein, musst sie aber aufbewahren und auf Anforderung des Finanzamts vorlegen können. Für Buchungsbelege gilt seit 2025 eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren, verblasste Kassenbons erfüllen diese Pflicht nicht, digitalisierte schon.
Kann ich die EÜR selbst machen oder brauche ich einen Steuerberater?
Bei überschaubaren Verhältnissen ist die EÜR gut selbst machbar: Zahlungen erfassen, kategorisieren, Summen in die Anlage EÜR übertragen. Ein Steuerberater lohnt sich bei Sonderfällen (Abschreibungen, Firmenwagen, Wechsel der Gewinnermittlung). Praktisch: In SparkReceipt hat dein Steuerberater als einer von drei enthaltenen Nutzern direkten Zugriff auf Belege und Auswertungen.
Gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip auch für Abschreibungen?
Nein, Anlagegüter über der GWG-Grenze werden auch in der EÜR über die Nutzungsdauer abgeschrieben statt sofort abgezogen. Das ist die wichtigste Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip, bei größeren Anschaffungen lohnt der Blick in die aktuellen GWG- und Abschreibungsregeln oder das Gespräch mit dem Steuerberater.
Fazit: Die EÜR ist einfach, wenn die Belege es sind
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die niedrigschwelligste Gewinnermittlung im deutschen Steuerrecht: zwei Summen, eine Differenz, elektronisch übermittelt. Ihre einzige echte Fleißarbeit ist das Sammeln, Kategorisieren und Aufbewahren der Belege, und genau die lässt sich automatisieren.
Erfasse jeden Beleg in dem Moment, in dem er entsteht, lass die KI kategorisieren, und die Anlage EÜR wird vom Wochenendprojekt zur Formalie. Kostenlos starten, 7 Tage kostenlos testen.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die allgemeinen Regeln für 2026 und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
