Kleinunternehmer

Homeoffice-Pauschale 2026 für Selbstständige absetzen

AL
Geschrieben von Antti Laitinen
9 Min. Lesezeit
Homeoffice-Pauschale 2026 für Selbstständige absetzen

Du erledigst deine Buchhaltung am Küchentisch, telefonierst mit Kunden aus dem Schlafzimmer und hast kein abgetrenntes Büro. Trotzdem darfst du für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, 6 Euro von deinem Gewinn abziehen, bis zu 1.260 Euro im Jahr. Das ist die Tagespauschale, umgangssprachlich Homeoffice-Pauschale, und sie ist als Betriebsausgabe auch für Selbstständige gedacht, nicht nur für Angestellte.

Die meisten Ratgeber zum Thema schreiben für Arbeitnehmer mit Werbungskosten. Für Solo-Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung sieht die Rechnung anders aus, und die eigentliche Frage lautet: Tagespauschale oder häusliches Arbeitszimmer? Dieser Leitfaden ordnet beides nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG und zeigt, welcher Weg dir mehr bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tagespauschale beträgt 6 Euro für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 Euro im Jahr, also 210 Tage (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
  • Du brauchst kein eigenes Arbeitszimmer. Die Arbeitsecke oder der Küchentisch genügen.
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch und beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten sind zusätzlich abziehbar, sie stecken nicht in den 6 Euro.
  • Nur wenn dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit ist, kannst du stattdessen die echten Raumkosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG).
  • Beides zusammen für denselben Zeitraum geht nicht: entweder Tagespauschale oder Arbeitszimmer.

Was die Homeoffice-Pauschale für Selbstständige ist

Die Tagespauschale gleicht die Kosten aus, die entstehen, wenn du deine Arbeit nach Hause verlagerst: anteilige Miete, Strom, Heizung. Statt diese Kosten einzeln aufzuteilen und nachzuweisen, ziehst du pauschal 6 Euro pro Heimarbeitstag ab. Für Selbstständige ist das eine Betriebsausgabe, die direkt den Gewinn in der EÜR mindert.

Anspruch hast du an jedem Kalendertag, an dem du deine Tätigkeit überwiegend, also mehr als die Hälfte der Arbeitszeit, in der eigenen Wohnung ausübst und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchst (Finanzamt Nordrhein-Westfalen). Für die meisten Solo-Selbstständigen ohne festes Büro außer Haus ist das der Normalfall.

Es gibt eine wichtige Ausnahme für Tage mit Auswärtstermin. Steht dir für deine Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, darfst du die Tagespauschale auch dann ansetzen, wenn du am selben Tag zusätzlich beim Kunden warst (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Eine Musiklehrerin, die vormittags zu Hause vorbereitet und nachmittags bei Schülern unterrichtet, aber kein eigenes Studio hat, bekommt die 6 Euro also trotzdem.

Die Tagespauschale 2026: 6 Euro, 210 Tage, 1.260 Euro

Die Sätze für 2026 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Höchstbetrag ergibt sich rechnerisch aus 210 Tagen:

GrößeWert 2026
Pauschale je Heimarbeitstag6 €
Maximal absetzbare Tage210
Jahreshöchstbetrag1.260 €
Eigenes Arbeitszimmer nötig?Nein

Diese Werte gelten seit 2023 und sind dauerhaft entfristet. Davor waren es 5 Euro pro Tag und höchstens 600 Euro im Jahr für maximal 120 Tage, seit dem Jahressteuergesetz 2022 stieg der Tagessatz auf 6 Euro und der Deckel auf 1.260 Euro (Haufe).

Ein Rechenbeispiel: Du arbeitest an drei Tagen pro Woche zu Hause, macht über das Jahr rund 150 Arbeitstage. Das ergibt 150 × 6 Euro = 900 Euro Betriebsausgabe. Arbeitest du an mehr als 210 Tagen von zu Hause, bleibt es bei 1.260 Euro, mehr geht über die Tagespauschale nicht.

Zwei Punkte, die oft übersehen werden. Die 6 Euro gibt es nur einmal pro Kalendertag, auch wenn du an dem Tag für mehrere Auftraggeber oder Tätigkeiten arbeitest, die Pauschale lässt sich nicht vervielfachen (Finanzamt NRW). Und die Pauschale gilt personenbezogen: Arbeiten Partnerin und Partner beide selbstständig von zu Hause, setzt jede Person ihre eigenen 1.260 Euro an.

Kein eigenes Arbeitszimmer nötig, und was trotzdem obendrauf zählt

Der größte Vorteil der Tagespauschale gegenüber dem klassischen Arbeitszimmer: Du brauchst keinen abgeschlossenen Raum. Ob du in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer oder am Küchentisch sitzt, spielt keine Rolle, die 6 Euro stehen dir zu (BMF-Schreiben vom 15. August 2023). Genau daran scheitert das häusliche Arbeitszimmer bei den meisten Solo-Selbstständigen, denn dafür wird ein nahezu ausschließlich beruflich genutzter, separater Raum verlangt.

Die Tagespauschale deckt die raumbezogenen Kosten ab, also Miete und Energie anteilig. Was sie nicht abgilt, darfst du zusätzlich absetzen:

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor, Schreibtisch und Bürostuhl, unabhängig von der Tagespauschale (Finanzamt NRW).
  • Beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten, anteilig nach betrieblicher Nutzung.
  • Fachliteratur, Software und Büromaterial, sofern betrieblich veranlasst.

Ein Laptop für 1.200 Euro und der Bürostuhl für 300 Euro laufen also neben den 900 Euro Tagespauschale und mindern den Gewinn zusätzlich. Anschaffungen bis zur GWG-Grenze buchst du sofort voll ab, teurere Arbeitsmittel schreibst du über die Nutzungsdauer ab.

Tagespauschale oder häusliches Arbeitszimmer?

Neben der Tagespauschale gibt es weiter das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Der Abzug der echten Raumkosten in voller Höhe ist aber an eine harte Bedingung geknüpft: Das Arbeitszimmer muss den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden. Ist das der Fall, hast du ein Wahlrecht: Du ziehst entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten ab oder pauschal eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Das Wahlrecht gilt einheitlich fürs ganze Jahr, und für jeden vollen Monat ohne Arbeitszimmer sinkt die Jahrespauschale um ein Zwölftel, also 105 Euro.

Tagespauschale (Nr. 6c)Häusliches Arbeitszimmer (Nr. 6b)
Eigener Raum nötigneinja, nahezu ausschließlich beruflich genutzt
Voraussetzungüberwiegend zu Hause gearbeitetArbeitszimmer ist Mittelpunkt der Tätigkeit
Höhe6 € pro Tag, max. 1.260 €echte Kosten unbegrenzt oder 1.260 € Jahrespauschale
Rechtsgrundlage§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

So entscheidest du: Hast du keinen separaten Raum, bleibt nur die Tagespauschale. Hast du ein echtes Arbeitszimmer, das der Mittelpunkt deiner Arbeit ist, rechne die anteiligen Raumkosten aus. Liegen sie über 1.260 Euro, ziehst du die echten Kosten ab; liegen sie darunter, nimmst du die Jahrespauschale. Wichtig: Für denselben Zeitraum kannst du nicht beides ansetzen, ein Abzug der Tagespauschale ist ausgeschlossen, solange du für das Arbeitszimmer Kosten oder die Jahrespauschale geltend machst.

Für die meisten Solo-Selbstständigen ohne abgetrennten Raum ist die Tagespauschale der einfachere und oft der einzig mögliche Weg. Wer ein echtes Arbeitszimmer als Mittelpunkt hat und hohe Mieten zahlt, fährt mit dem echten Kostenabzug meist besser.

Homeoffice-Tage und Belege sauber festhalten

Die Tagespauschale selbst braucht keinen Beleg. Was das Finanzamt bei Rückfragen sehen will, ist eine nachvollziehbare Aufstellung deiner Heimarbeitstage: an welchen Kalendertagen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast. Ein einfacher Kalender oder eine Tabelle reicht, entscheidend ist, dass die Zahl der Tage plausibel und über die Aufbewahrungsfrist nachvollziehbar bleibt.

Belege brauchst du für alles, was obendrauf kommt: die Rechnung für den Laptop, den Bürostuhl, die Telefon- und Internetkosten und, falls du den Arbeitszimmer-Weg gehst, die anteiligen Miet- und Energiekosten. Genau diese Belege gehen im Alltag am schnellsten verloren.

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Häufige Fehler bei der Homeoffice-Pauschale

  • Denken, ohne Arbeitszimmer gibt es nichts. Falsch: Die Tagespauschale steht dir auch am Küchentisch zu, 6 Euro pro Tag.
  • Arbeitsmittel in der Pauschale vermuten. Laptop, Stuhl, Telefon und Internet sind zusätzlich abziehbar, sie stecken nicht in den 6 Euro.
  • Die 6 Euro doppelt zählen. Pro Kalendertag gibt es die Pauschale nur einmal, egal für wie viele Auftraggeber du an dem Tag arbeitest.
  • Tagespauschale und Arbeitszimmer mischen. Für denselben Zeitraum geht nur eins von beiden.
  • Mehr als 210 Tage ansetzen. Über 1.260 Euro kommst du mit der Tagespauschale nicht hinaus, auch wenn du an 250 Tagen zu Hause warst.

Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

6 Euro für jeden Kalendertag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 Euro im Jahr (210 Tage). Diese Werte gelten seit 2023 unverändert auch für 2026 (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Können Selbstständige die Homeoffice-Pauschale absetzen?

Ja. Für Selbstständige ist die Tagespauschale eine Betriebsausgabe in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Voraussetzung ist, dass du an dem Tag überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hast.

Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?

Nein. Die Tagespauschale bekommst du auch, wenn du in einer Arbeitsecke oder am Küchentisch arbeitest. Ein separater Raum ist nur für das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG nötig.

Was ist der Unterschied zwischen Tagespauschale und häuslichem Arbeitszimmer?

Die Tagespauschale gibt es ohne eigenen Raum, aber gedeckelt auf 1.260 Euro. Das Arbeitszimmer erlaubt den vollen Abzug der echten Raumkosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro, verlangt aber einen separaten Raum, der der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist. Beides zusammen für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen.

Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Kleinunternehmer?

Ja. Die Tagespauschale ist eine ertragsteuerliche Betriebsausgabe und steht jedem Selbstständigen zu, auch in der Kleinunternehmerregelung. Mit der Umsatzsteuer hat sie nichts zu tun.

Das Wichtigste zur Homeoffice-Pauschale

  • Die Tagespauschale beträgt 6 Euro je Heimarbeitstag, höchstens 1.260 Euro im Jahr (210 Tage), und ist als Betriebsausgabe auch für Selbstständige gedacht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
  • Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht nötig, die Arbeitsecke oder der Küchentisch genügen.
  • Arbeitsmittel sowie beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten sind zusätzlich abziehbar, nicht in den 6 Euro enthalten.
  • Nur wenn dein Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner Tätigkeit ist, kommst du an die echten Raumkosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro; Tagespauschale und Arbeitszimmer schließen sich für denselben Zeitraum aus.
  • Die Pauschale selbst braucht keinen Beleg, wohl aber die Homeoffice-Tage und alle zusätzlichen Ausgaben, halte beides von Anfang an sauber fest.

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Hinweis: Stand August 2026. Sätze und Regeln zur Homeoffice-Pauschale können sich ändern, und die steuerliche Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Verbindliche Auskünfte geben das Einkommensteuergesetz, die aktuellen BMF-Schreiben, dein Finanzamt oder deine Steuerberaterin.

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