Kleinunternehmer

GWG-Grenze 2026: Sofortabschreibung für Selbstständige

Sampsa VainioGeschrieben von Sampsa Vainio
9 Min. Lesezeit
GWG-Grenze 2026: Sofortabschreibung für Selbstständige

Kaufst du für deinen Betrieb einen Bürostuhl für 400 Euro, musst du ihn nicht über zehn Jahre abschreiben: Du ziehst die vollen 400 Euro sofort im Kaufjahr als Betriebsausgabe ab. Genau das erlaubt die GWG-Regel für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG. Die entscheidende Zahl ist die GWG-Grenze, und die bleibt 2026 bei 800 Euro netto.

Die 2023 geplante Anhebung auf 1.000 Euro blieb aus: Sie fiel aus dem Wachstumschancengesetz heraus, die Grenze steht seit 2018 unverändert bei 800 Euro. Um diesen Betrag ranken sich trotzdem viele Halbwahrheiten, besonders die Frage netto oder brutto und wann sich der Sammelposten lohnt. Dieser Guide sortiert die drei GWG-Grenzen, das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Poolabschreibung und den Sonderfall Kleinunternehmer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GWG-Grenze 2026 liegt bei 800 Euro netto je Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG): bis dahin darfst du die Anschaffung im Kaufjahr voll abschreiben, statt sie über die Nutzungsdauer zu verteilen.
  • Bis 250 Euro netto buchst du sofort als Aufwand, ganz ohne GWG-Verzeichnis. Zwischen 250,01 und 800 Euro gilt eine Aufzeichnungspflicht.
  • Zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto darfst du statt der Sofortabschreibung einen Sammelposten bilden und ihn über fünf Jahre auflösen (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Wahl gilt einheitlich für ein Wirtschaftsjahr.
  • Über 1.000 Euro netto wird normal über die Nutzungsdauer abgeschrieben (AfA).
  • Kleinunternehmer prüfen die Grenze am Nettowert und dürfen deshalb bis rund 952 Euro brutto (800 Euro + 19 % USt) sofort abschreiben, als Betriebsausgabe zählt der volle Bruttobetrag.

Was ein geringwertiges Wirtschaftsgut überhaupt ist

Nicht jede günstige Anschaffung ist ein GWG. Das Gesetz stellt drei Bedingungen (§ 6 Abs. 2 EStG):

  • Abnutzbar: Der Gegenstand verschleißt mit der Zeit, ein Laptop und ein Schreibtisch ja, ein Grundstück nicht.
  • Beweglich: Es geht um bewegliche Sachen des Anlagevermögens, nicht um Software-Lizenzen oder Einbauten.
  • Selbstständig nutzbar: Der Gegenstand muss allein funktionieren. Ein Drucker, der nur mit einem bestimmten Rechner läuft, ist nicht selbstständig nutzbar und damit kein eigenes GWG.

Sind diese drei Punkte erfüllt und liegen die Anschaffungskosten unter der Grenze, wandert die Ausgabe direkt in deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und mindert den Gewinn des Kaufjahres. Der Vorteil ist reiner Zeitgewinn: Du holst den Steuereffekt sofort, statt jahrelang auf kleine AfA-Beträge zu warten.

Wichtig ist das Wort netto. Die Grenze wird am Preis ohne Umsatzsteuer gemessen, so steht es im Gesetz ("Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag"). Für Kleinunternehmer hat das eine eigene Konsequenz, dazu unten mehr.

Die drei GWG-Grenzen 2026 auf einen Blick

Der ganze Bereich zerfällt in vier Stufen, getrennt durch die Netto-Beträge 250, 800 und 1.000 Euro:

Anschaffungskosten (netto)Was du tun darfstAufzeichnung
bis 250 €Sofort voll als Aufwand abziehenKeine GWG-Pflicht, normale Buchung genügt
250,01 € bis 800 €Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2) oder SammelpostenGWG-Verzeichnis nötig, außer die Angaben stehen schon in der Buchführung
800,01 € bis 1.000 €Sammelposten (§ 6 Abs. 2a) oder normale AfATeil des Sammelpostens
über 1.000 €Normale Abschreibung über die Nutzungsdauer (AfA)Anlageverzeichnis

Die 800-Euro-Zeile ist die, um die es meistens geht: Bürostuhl, Monitor, Diensthandy, Werkzeug, Kaffeemaschine fürs Büro. Alles darunter (netto) ist im Kaufjahr voll weg.

Die Zeile darüber, 800,01 bis 1.000 Euro, ist der Zwischenbereich: zu teuer für die Sofortabschreibung, aber noch klein genug für den Sammelposten. Hier hast du nur die Wahl zwischen Pool und normaler AfA.

Sofortabschreibung oder Sammelposten: das Wahlrecht

Im Bereich 250,01 bis 1.000 Euro netto gibt es zwei Wege, und du entscheidest dich pro Wirtschaftsjahr einheitlich für einen davon (so verlangt es § 6 Abs. 2a EStG, bestätigt in den Einkommensteuer-Richtlinien). Du kannst nicht Gegenstand für Gegenstand mischen.

Weg 1, die Sofortabschreibung. Jedes Wirtschaftsgut bis 800 Euro netto wird im Kaufjahr voll abgezogen. Anschaffungen zwischen 800,01 und 1.000 Euro laufen dann über die normale AfA.

Weg 2, der Sammelposten (Poolabschreibung). Du fasst alle Anschaffungen des Jahres zwischen 250,01 und 1.000 Euro in einem Pool zusammen und löst ihn gleichmäßig über fünf Jahre auf, jedes Jahr ein Fünftel, unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer des einzelnen Gegenstands.

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied klar. Nimm an, du kaufst 2026 drei Dinge (netto): einen Bürostuhl für 400 €, einen Monitor für 500 € und ein Diensthandy für 700 €, zusammen 1.600 €.

  • Sofortabschreibung: Alle drei liegen unter 800 €, also ziehst du die vollen 1.600 € im Jahr 2026 ab. Dein Gewinn 2026 sinkt sofort um 1.600 €.
  • Sammelposten: Der Pool von 1.600 € wird über fünf Jahre aufgelöst, also 320 € pro Jahr von 2026 bis 2030 (1.600 ÷ 5). Im Kaufjahr wirken nur 320 €.

Für die meisten Selbstständigen gewinnt der erste Weg: Er holt den Steuereffekt sofort und ist weniger Verwaltung. Der Sammelposten hat einen Haken, der oft übersehen wird, die Einheitlichkeit. Bildest du einen Pool, musst du auch die Anschaffung mit hineinnehmen, die du lieber sofort abgeschrieben hättest. Interessant wird Weg 2 höchstens, wenn du den Gewinn eines starken Jahres bewusst in kommende Jahre strecken willst, das ist eine Frage für deine Steuerberaterin, kein Automatismus.

GWG für Kleinunternehmer: netto zählt, brutto zahlst du

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und ziehst auch keine Vorsteuer. Trotzdem wird die GWG-Grenze am Nettowert geprüft, die Umsatzsteuer bleibt bei der Prüfung außen vor. Praktisch heißt das: Du darfst ein Wirtschaftsgut bis rund 952 Euro brutto (800 € netto plus 19 % USt) sofort abschreiben.

Ein Beispiel: Du kaufst als Kleinunternehmer ein Notebook für 949 € brutto. Der Nettopreis liegt bei etwa 798 €, also unter 800 €, das Notebook ist damit ein GWG, obwohl auf der Rechnung ein Betrag über 800 € steht. Als Betriebsausgabe setzt du den vollen Bruttobetrag an, denn die Umsatzsteuer, die du nicht als Vorsteuer ziehen kannst, gehört bei dir zu den Anschaffungskosten (Umkehrschluss aus § 9b Abs. 1 EStG).

Dieselbe Logik gilt an der unteren Grenze: 250 € netto entsprechen 297,50 € brutto. Bis dahin buchst du ohne GWG-Verzeichnis. Wer die Grenze fälschlich am Bruttobetrag misst, verschenkt hier Spielraum. Im Zweifel gilt: Nettopreis auf der Rechnung suchen, den mit 800 € vergleichen.

Das GWG-Verzeichnis und der Beleg

Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 und 800 Euro verlangt das Gesetz ein GWG-Verzeichnis mit Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten. Die Erleichterung: Stehen diese Angaben schon aus deiner laufenden Buchführung fest, etwa auf einem eigenen Konto oder in der Belegablage, brauchst du kein separates Verzeichnis zu führen.

Der eigentliche Dreh- und Angelpunkt ist der Anschaffungsbeleg. Er entscheidet gleich zweifach: Das Kaufdatum bestimmt das Jahr, in dem du abschreibst, und der Nettobetrag entscheidet, ob es ein GWG ist oder in den Sammelposten oder die normale AfA fällt. Ohne Beleg keine saubere Abschreibung, und das Finanzamt darf den Nachweis über die volle Aufbewahrungsfrist verlangen, GoBD-konform und unveränderbar archiviert.

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Häufige Fehler bei der GWG-Abschreibung

  • Die Grenze am Bruttopreis messen. Entscheidend ist der Nettobetrag. Wer bei 800 € brutto abbricht, behandelt manches GWG unnötig als reguläre AfA.
  • Das Kaufdatum ignorieren. Abgeschrieben wird im Jahr der Anschaffung. Eine Ende Dezember bestellte, aber erst im Januar gelieferte Anschaffung gehört ins neue Jahr, maßgeblich ist die Lieferung, nicht die Bestellung.
  • Sammelposten aus Versehen wählen. Wer im Buchhaltungstool die Poolabschreibung anklickt, bindet alle Anschaffungen des Jahres zwischen 250 und 1.000 Euro fünf Jahre lang. Für die meisten Solo-Selbstständigen ist die Sofortabschreibung der einfachere und schnellere Weg.
  • Belege verlieren. Kein Beleg, keine belastbare Betriebsausgabe. Das ist bei GWG nicht anders als bei jeder anderen absetzbaren Ausgabe.

Häufige Fragen zur GWG-Grenze

Wie hoch ist die GWG-Grenze 2026?

800 Euro netto je Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG). Bis dahin darfst du eine abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Anschaffung im Kaufjahr voll abschreiben. Die 2023 diskutierte Anhebung auf 1.000 Euro wurde nicht umgesetzt, die Grenze liegt seit 2018 bei 800 Euro.

Gilt die GWG-Grenze netto oder brutto?

Netto, also am Preis ohne Umsatzsteuer. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist das ohnehin der Nettobetrag. Kleinunternehmer prüfen ebenfalls am Nettowert und dürfen deshalb bis etwa 952 Euro brutto (800 € plus 19 % USt) sofort abschreiben, buchen aber den vollen Bruttobetrag als Betriebsausgabe.

Was ist der Unterschied zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten?

Bei der Sofortabschreibung ziehst du jedes GWG bis 800 Euro netto sofort im Kaufjahr voll ab. Beim Sammelposten fasst du alle Anschaffungen zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto in einem Pool zusammen und löst ihn über fünf Jahre zu je einem Fünftel auf. Die Wahl zwischen beiden Wegen gilt einheitlich für ein Wirtschaftsjahr.

Brauche ich für jedes GWG ein Verzeichnis?

Nur für Wirtschaftsgüter über 250 Euro netto, und auch dann nicht separat, wenn Anschaffungsdatum und Kosten bereits aus deiner Buchführung hervorgehen. Bis 250 Euro netto buchst du ohne GWG-Verzeichnis direkt als Aufwand.

Zählt ein Laptop als GWG?

Wenn der Nettopreis 800 Euro nicht übersteigt, ja. Liegt er darüber, ist ein Laptop kein GWG mehr. Für Computer und Software erlaubt die Finanzverwaltung allerdings ohnehin eine Nutzungsdauer von einem Jahr, sodass sich der Aufwand auch bei teureren Geräten meist im Kaufjahr auswirkt.

800 Euro netto: sofort abschreiben statt strecken

Die GWG-Regel ist einer der wenigen Steuervorteile, die keinen Antrag brauchen: Kaufst du unter 800 Euro netto ein, ziehst du die Ausgabe sofort ab, statt sie über Jahre zu strecken. 2026 bleibt alles beim Alten, 800 Euro Sofortabschreibung, 250 Euro Aufzeichnungsschwelle, 1.000 Euro Obergrenze für den Sammelposten.

  • Die GWG-Grenze 2026 liegt bei 800 Euro netto (§ 6 Abs. 2 EStG), unverändert seit 2018.
  • Bis 250 Euro netto: sofort als Aufwand, kein Verzeichnis. Zwischen 250,01 und 800 Euro: Sofortabschreibung mit Aufzeichnungspflicht.
  • Der Sammelposten (250,01 bis 1.000 Euro, fünf Jahre) ist eine Option, kein Muss, und die Wahl gilt einheitlich pro Jahr.
  • Kleinunternehmer messen netto und dürfen bis rund 952 Euro brutto sofort abschreiben.
  • Der Anschaffungsbeleg entscheidet über Jahr und Betrag, sichere ihn digital, bevor er verblasst oder verschwindet.

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Hinweis: Stand August 2026. Beträge und Detailregeln zur GWG-Abschreibung können sich ändern, und die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten hängt von deiner Gewinnsituation ab. Verbindliche Auskünfte geben das Einkommensteuergesetz, dein Finanzamt oder deine Steuerberaterin.

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