Kleinunternehmer

Gewerbesteuer-Freibetrag: 24.500 Euro für Selbstständige

AL
Geschrieben von Antti Laitinen
9 Min. Lesezeit
Gewerbesteuer-Freibetrag: 24.500 Euro für Selbstständige

Du hast dein erstes gutes Geschäftsjahr hinter dir und im Briefkasten liegt ein Gewerbesteuerbescheid? Der Gewerbesteuer-Freibetrag entscheidet, ob du überhaupt etwas zahlst und wie viel. Er zieht dir 24.500 Euro vom Gewerbeertrag ab, bevor die Steuer berechnet wird, aber nur, wenn du Einzelunternehmer oder Personengesellschaft bist.

Geregelt ist der Freibetrag in § 11 Abs. 1 GewStG. Dieser Leitfaden zeigt dir, wer ihn bekommt, wie du deine Gewerbesteuer damit Schritt für Schritt berechnest und warum am Ende dank § 35 EStG oft fast nichts an echter Belastung übrig bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 GewStG) gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für GmbH oder UG.
  • Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer, für sie ist der Freibetrag ohne Bedeutung.
  • Liegt dein Gewerbeertrag bei höchstens 24.500 Euro, fällt keine Gewerbesteuer an.
  • Über dem Freibetrag rechnest du: (Gewerbeertrag − 24.500 €) × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz deiner Gemeinde.
  • Die gezahlte Gewerbesteuer rechnest du über § 35 EStG auf deine Einkommensteuer an. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent bleibt unterm Strich fast keine Zusatzbelastung.

Was der Gewerbesteuer-Freibetrag ist

Die Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbebetrieb an die Gemeinde, in der er sitzt. Bemessungsgrundlage ist nicht dein Umsatz, sondern der Gewerbeertrag: im Kern dein steuerlicher Gewinn, korrigiert um einige Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 7 bis 9 GewStG). Für die meisten kleinen Betriebe ist der Gewerbeertrag praktisch identisch mit dem Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Bevor die Steuer berechnet wird, kürzt das Finanzamt diesen Gewerbeertrag um den Freibetrag von 24.500 Euro. Der Effekt ist eine Nullzone: Bleibt dein Gewerbeertrag darunter, entsteht kein Steuermessbetrag und damit auch keine Gewerbesteuer. Erst der Teil über 24.500 Euro wird belastet.

Der Freibetrag ist kein Antrag und kein Wahlrecht. Das Finanzamt zieht ihn automatisch ab, sofern du zu den begünstigten Rechtsformen gehörst. Genau da liegt der Haken, den die nächste Frage klärt.

Wer den Freibetrag bekommt und wer leer ausgeht

§ 11 GewStG knüpft den Freibetrag an die Rechtsform. Er steht natürlichen Personen und Personengesellschaften zu, also dem klassischen Einzelunternehmer, der GbR, der OHG und der KG. Kapitalgesellschaften bekommen ihn nicht.

RechtsformFreibetragAnrechnung § 35 EStGGewerbesteuer ab
Einzelunternehmer24.500 €jaGewerbeertrag über 24.500 €
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG)24.500 €jaGewerbeertrag über 24.500 €
Freiberufler (§ 18 EStG)entfälltentfälltgar nicht gewerbesteuerpflichtig
GmbH, UG, AGkein Freibetragkeine Anrechnungab dem ersten Euro Gewerbeertrag

Zwei Zeilen dieser Tabelle werden am häufigsten verwechselt.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Wer eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von § 18 EStG ausübt, etwa als Ärztin, Anwalt, Architektin, Journalist oder selbstständiger Programmierer, betreibt kein Gewerbe und fällt gar nicht unter die Gewerbesteuer. Für diese Gruppe ist der Freibetrag bedeutungslos, weil es nichts zu befreien gibt. Wichtig ist nur die saubere Abgrenzung: Sobald gewerbliche Anteile dazukommen, kann das Finanzamt die Tätigkeit umqualifizieren.

Die GmbH zahlt ab dem ersten Euro. Eine Kapitalgesellschaft bekommt weder den Freibetrag noch die spätere Anrechnung auf die Einkommensteuer. Ihr Gewerbeertrag wird in voller Höhe belastet. Das ist einer der Gründe, warum sich die Gewerbesteuer bei der Wahl zwischen Einzelunternehmen und GmbH sehr unterschiedlich auswirkt.

So berechnest du die Gewerbesteuer

Die Rechnung läuft in vier Schritten: Gewerbeertrag ermitteln, Freibetrag abziehen, mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multiplizieren (§ 11 Abs. 2 GewStG), dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde. Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest; er beträgt mindestens 280 Prozent (§ 16 Abs. 4 GewStG) und lag 2024 im bundesweiten Durchschnitt bei 409 Prozent.

Nimm einen Einzelunternehmer mit einem Gewerbeertrag von 54.500 Euro in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 400 Prozent.

SchrittRechnungBetrag
Gewerbeertrag54.500 €
− Freibetrag§ 11 Abs. 1 GewStG−24.500 €
= gekürzter Gewerbeertrag30.000 €
× Steuermesszahl 3,5 %§ 11 Abs. 2 GewStGMessbetrag 1.050 €
× Hebesatz 400 %§ 16 GewStGGewerbesteuer 4.200 €

Der zentrale Wert in dieser Kette ist der Steuermessbetrag von 1.050 Euro. Aus ihm entsteht die Gewerbesteuer, und aus ihm berechnet sich gleich auch die Entlastung bei der Einkommensteuer. Ohne den Freibetrag läge der Messbetrag bei 3,5 Prozent von 54.500 Euro, also bei 1.907,50 Euro, und die Gewerbesteuer entsprechend höher. Die 24.500 Euro senken deine Steuer bei diesem Hebesatz also um rund 3.430 Euro.

Die zweite Entlastung: Anrechnung nach § 35 EStG

Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer endet die Rechnung nicht beim Gewerbesteuerbescheid. Die gezahlte Gewerbesteuer rechnest du über § 35 EStG auf deine Einkommensteuer an. Angerechnet wird das Vierfache des Steuermessbetrags, seit dem Veranlagungszeitraum 2020. Diese Anrechnung ist kein Abzug vom Gewinn, sondern ein direkter Abzug von der tariflichen Einkommensteuer.

Der Faktor vier ist mit Absicht so gewählt: Vier mal die Steuermesszahl von 3,5 Prozent entspricht einem Hebesatz von 400 Prozent. Bleib mit deiner Gemeinde bei oder unter 400 Prozent, gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer aus.

HebesatzGewerbesteuer (4× 1.050 € Messbetrag als Basis)Anrechnung § 35 EStGverbleibende Belastung
400 %4.200 €4.200 €0 €
409 % (Durchschnitt 2024)4.294,50 €4.200 €94,50 €
490 % (Großstadt)5.145 €4.200 €945 €

Bei 400 Prozent zahlst du die 4.200 Euro zwar an die Gemeinde, holst sie dir aber über die niedrigere Einkommensteuer vollständig zurück. Selbst beim bundesweiten Durchschnittshebesatz von 409 Prozent bleiben in diesem Beispiel nur rund 95 Euro echte Zusatzbelastung. Erst in Großstädten mit hohen Hebesätzen wächst der nicht anrechenbare Rest spürbar.

Zwei Grenzen solltest du kennen. Die Anrechnung ist auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt, ein Über-Anrechnen bei niedrigem Hebesatz gibt es also nicht. Und sie setzt voraus, dass deine tarifliche Einkommensteuer hoch genug ist: Wer wenig oder keine Einkommensteuer schuldet, kann auch nichts anrechnen. Die Gewerbesteuer wird dann nicht erstattet.

Häufige Fehler beim Gewerbesteuer-Freibetrag

  • Den Freibetrag bei der GmbH erwarten. Kapitalgesellschaften bekommen weder die 24.500 Euro noch die Anrechnung nach § 35 EStG. Ihr Gewerbeertrag wird ab dem ersten Euro belastet.
  • Freibetrag mit Umsatz verwechseln. Der Freibetrag zieht vom Gewerbeertrag ab, nicht vom Umsatz. Er hat auch nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun, die eine reine Umsatzsteuerfrage ist. Beide Grenzen laufen getrennt.
  • Die Anrechnung nach § 35 EStG vergessen. Ohne die Anrechnung wirkt die Gewerbesteuer wie eine echte Zusatzsteuer. Für Einzelunternehmer ist sie es bei einem Hebesatz bis 400 Prozent nicht.
  • Hinzurechnungen übersehen. Der Gewerbeertrag ist nicht immer gleich dem Gewinn. Nach § 8 Nr. 1 GewStG rechnet das Finanzamt ein Viertel bestimmter Finanzierungskosten wie Zinsen, Mieten und Leasingraten wieder hinzu, aber erst, soweit deren Summe 200.000 Euro übersteigt. Für die meisten kleinen Betriebe bleibt das ohne Wirkung.
  • Betriebsausgaben nicht sauber erfassen. Jede nicht gebuchte Betriebsausgabe erhöht deinen Gewinn und damit den Gewerbeertrag. Wer Belege liegen lässt, verschenkt bares Geld an zwei Steuern gleichzeitig.

So hältst du deinen Gewerbeertrag sauber

Die Gewerbesteuer rechnet dein Steuerprogramm oder deine Steuerberaterin aus dem Gewinn. Wie hoch dieser Gewinn ausfällt, entscheidet sich aber viel früher, nämlich bei jeder einzelnen Betriebsausgabe. Je vollständiger du deine Ausgaben belegst, desto niedriger fällt der Gewerbeertrag aus, und desto länger bleibst du in der Nähe des Freibetrags.

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Häufige Fragen zum Gewerbesteuer-Freibetrag

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

24.500 Euro für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). Er wird automatisch vom Gewerbeertrag abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Kapitalgesellschaften bekommen ihn nicht.

Ab welchem Gewinn zahle ich Gewerbesteuer?

Sobald dein Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. Bis zu dieser Grenze deckt der Freibetrag den gesamten Ertrag ab, und es entsteht kein Steuermessbetrag. Erst der Teil darüber wird mit 3,5 Prozent und dem Hebesatz deiner Gemeinde belastet.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Wer eine freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG ausübt, betreibt kein Gewerbe und unterliegt gar nicht der Gewerbesteuer. Der Freibetrag ist für Freiberufler deshalb ohne Bedeutung.

Kann ich die Gewerbesteuer zurückbekommen?

Als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer rechnest du das Vierfache deines Steuermessbetrags über § 35 EStG auf deine Einkommensteuer an. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent gleicht das die Gewerbesteuer weitgehend aus, vorausgesetzt, deine Einkommensteuer ist hoch genug.

Gilt der Freibetrag pro Betrieb oder pro Person?

Pro Betrieb. Führst du mehrere Gewerbebetriebe, steht dir der Freibetrag für jeden eigenständigen Betrieb zu. Bei einer Personengesellschaft gilt er einmal für die Gesellschaft, nicht je Gesellschafter.

Kernpunkte zum Gewerbesteuer-Freibetrag

  • Der Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 GewStG) gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Bis zu diesem Gewerbeertrag fällt keine Gewerbesteuer an.
  • Freiberufler zahlen gar keine Gewerbesteuer, GmbH und UG dagegen ab dem ersten Euro und ohne Freibetrag.
  • Die Steuer berechnest du als (Gewerbeertrag − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz. Der Hebesatz liegt bei mindestens 280 Prozent und im Schnitt bei rund 409 Prozent.
  • Über § 35 EStG rechnest du das Vierfache des Messbetrags auf deine Einkommensteuer an. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent bleibt netto kaum eine Belastung, sofern deine Einkommensteuer reicht.
  • Jede sauber erfasste Betriebsausgabe senkt den Gewerbeertrag. Wer seine Belege vom ersten Tag an digital sichert, hält Gewinn und Gewerbesteuer niedrig.

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Hinweis: Stand September 2026. Freibetrag, Steuermesszahl und der Anrechnungsfaktor können sich ändern, und der Hebesatz unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Verbindliche Auskünfte geben das Gewerbesteuergesetz, deine Gemeinde, dein Finanzamt oder deine Steuerberaterin.

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