Kleinunternehmer

Skonto berechnen und buchen: der Leitfaden für Selbstständige

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Geschrieben von Antti Laitinen
10 Min. Lesezeit
Skonto berechnen und buchen: der Leitfaden für Selbstständige

Auf einer Rechnung steht "2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto". Zahlst du früh, darfst du zwei Prozent abziehen. Das sieht nach Kleingeld aus, entspricht aber einem Jahreszins von rund 36 Prozent, den du dir sparst, wenn du das Skonto nutzt. Umgekehrt ist es ein teures Zugeständnis, wenn du selbst Skonto gewährst.

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Für dich als Selbstständige oder Kleinunternehmer hat das zwei Seiten: die Rechnung, die du bezahlst, und die, die du schreibst. Bei beiden ändert sich mit dem Skontoabzug die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, und genau da steckt der Teil, den die meisten Skonto-Rechner auslassen. Dieser Leitfaden zeigt, wie du den Skontobetrag berechnest, wie die Umsatzsteuer nach § 17 UStG korrigiert wird und wie du den Vorgang in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung buchst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, meist 2 bis 3 Prozent innerhalb einer kurzen Skontofrist (etwa 10 Tage) statt des vollen Zahlungsziels (etwa 30 Tage).
  • Den Skontobetrag rechnest du vom Bruttobetrag: 2 Prozent von 1.190 Euro sind 23,80 Euro, du zahlst 1.166,20 Euro.
  • Jeder Skontoabzug mindert das Entgelt. Der Verkäufer berichtigt seine Umsatzsteuer, der Käufer seine Vorsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG), und zwar im Zeitraum, in dem das Skonto gezogen wird.
  • In der EÜR mindert der Nettoanteil des Skontos die Betriebsausgabe bzw. die Betriebseinnahme, der Umsatzsteueranteil läuft über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer entfällt die Korrektur: Du buchst den vollen Skontobetrag als Minderung, ohne § 17 UStG.

Was ist Skonto?

Skonto ist ein Nachlass, den der Verkäufer gewährt, wenn der Käufer schneller zahlt als vereinbart. Drei Angaben stehen dafür in den Zahlungsbedingungen:

  • Skontosatz: der Prozentsatz, den du abziehen darfst, üblich sind 2 bis 3 Prozent.
  • Skontofrist: die kurze Frist, innerhalb der du zahlen musst, um den Nachlass zu bekommen, oft 7 bis 14 Tage.
  • Zahlungsziel: die reguläre Frist ohne Nachlass, meist 30 Tage.

Die typische Formulierung "2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto" heißt also: Zahlst du bis Tag 10, ziehst du 2 Prozent ab; zahlst du zwischen Tag 11 und Tag 30, zahlst du den vollen Betrag.

Skonto ist eine Vereinbarung, kein gesetzlicher Anspruch. Ob und wie viel Skonto gilt, ergibt sich allein aus dem Vertrag oder den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung. Steht dort nichts, gibt es kein Skonto.

Wie berechnest du den Skontobetrag?

Skonto wird in der Praxis vom Bruttobetrag der Rechnung gerechnet, also inklusive Umsatzsteuer. Ein Beispiel mit 19 Prozent:

PostenBetrag
Nettobetrag1.000,00 €
Umsatzsteuer (19 %)190,00 €
Rechnungsbetrag (brutto)1.190,00 €
Skonto 2 % vom Brutto23,80 €
Zahlbetrag1.166,20 €

Du überweist also 1.166,20 Euro statt 1.190 Euro und sparst 23,80 Euro. Dieser Skontobetrag ist selbst ein Bruttobetrag, er zerfällt in einen Nettoanteil und einen Umsatzsteueranteil:

  • Nettoanteil: 23,80 € ÷ 1,19 = 20,00 € (das sind 2 % von 1.000 €)
  • Umsatzsteueranteil: 23,80 € − 20,00 € = 3,80 € (das sind 2 % von 190 €)

Diese Aufteilung ist der Punkt, an dem Skonto zur Steuerfrage wird. Denn mit dem Abzug sinkt nicht nur dein Zahlbetrag, sondern auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Skonto und die Umsatzsteuer: § 17 UStG

Zieht der Käufer Skonto, ändert sich die Bemessungsgrundlage des Umsatzes. § 17 Abs. 1 UStG schreibt dann zwei Korrekturen vor: Der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, muss "den dafür geschuldeten Steuerbetrag" berichtigen, und beim Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt wurde, ist "der Vorsteuerabzug zu berichtigen" (§ 17 Abs. 1 UStG). Beide Seiten korrigieren, jede ihre eigene Steuer.

Im Beispiel von oben sieht das so aus:

Verkäufer (gewährt Skonto)Käufer (zieht Skonto)
Betriebseinnahme / Betriebsausgabe (netto)mindert sich um 20,00 €mindert sich um 20,00 €
Umsatzsteuerschuldet 3,80 € wenigerzieht 3,80 € weniger Vorsteuer
Rechtsgrundlage§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG

Zwei Dinge sind dabei wichtig. Erstens der Zeitpunkt: Die Korrektur gehört in den Besteuerungszeitraum, in dem die Minderung eintritt, also in den Monat, in dem das Skonto gezogen wird, nicht in den Monat der ursprünglichen Rechnung. Fällt beides in denselben Voranmeldungszeitraum, erledigt sich das von selbst; liegt der Skontoabzug im Folgemonat, korrigierst du dort. Die geänderten Beträge fließen in deine Umsatzsteuer-Voranmeldung ein.

Zweitens die Rechnung: Der Skontobetrag muss nicht in Euro auf der Rechnung stehen. Ein Hinweis wie "2 % Skonto bei Zahlung bis …" genügt, und ein Austausch von Belegen oder eine korrigierte Rechnung ist beim Skontoabzug nicht nötig (BMF-Schreiben zu Rabatten, Boni und Skonti). Du brauchst also keine neue Rechnung, du buchst die Minderung anhand deines Zahlungsbelegs.

Wie buchst du Skonto in der EÜR?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung folgt dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG): Was zählt, ist der Tag, an dem Geld fließt. Der Skontoabzug wirkt deshalb in dem Jahr, in dem du zahlst oder bezahlt wirst, unabhängig vom Rechnungsdatum.

Zahlst du als Käufer eine Eingangsrechnung mit Skonto, mindert der Nettoanteil deine Betriebsausgabe. Aus 1.000 Euro Ausgabe werden 980 Euro. Die gezogene Vorsteuer sinkt von 190 auf 186,20 Euro. Beide Beträge trägst du mit dem tatsächlich gezahlten Wert ein, nicht mit dem Rechnungswert.

Gewährst du als Verkäufer Skonto, läuft es spiegelbildlich: Deine Betriebseinnahme sinkt auf 980 Euro netto, die abzuführende Umsatzsteuer auf 186,20 Euro. Den Skonto-Aufwand buchst du im Jahr des Zahlungseingangs.

Kurz: Der Nettoanteil des Skontos korrigiert Einnahme oder Ausgabe, der Umsatzsteueranteil korrigiert deine Umsatzsteuer über die Voranmeldung. Buchst du den vollen Bruttobetrag gegen eine einzige Position, stimmt die Umsatzsteuer nicht mehr.

Lohnt sich Skonto? Der effektive Jahreszins

Skonto zu ziehen heißt: früher zahlen und dafür einen Nachlass bekommen. Was dir das als Rendite bringt, zeigt der effektive Jahreszins. Die gängige Näherungsformel lautet:

Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist)

Für "2 % / 10 Tage / 30 Tage netto" ergibt das: 2 % × 360 ÷ (30 − 10) = 36 % pro Jahr. Du zahlst 20 Tage früher und bekommst dafür effektiv eine Verzinsung von rund 36 Prozent auf das vorgezogene Geld. Weil ein Kontokorrentkredit selten so teuer ist, lohnt es sich fast immer, Skonto zu ziehen, notfalls über den Dispo.

Je weiter Skontofrist und Zahlungsziel auseinanderliegen, desto niedriger der Zins. Bei "2 % / 14 Tage / 60 Tage" sind es nur noch rund 16 Prozent (2 % × 360 ÷ 46). Für dich als Verkäufer gilt die Rechnung umgekehrt: Zwei Prozent Skonto sind ein teures Mittel, um schneller an dein Geld zu kommen. Oft ist eine freundliche Zahlungserinnerung günstiger als ein dauerhafter Skontoabzug.

Häufige Missverständnisse

"Skonto zieht man vom Nettobetrag ab." Prozentual ist es egal, ob du vom Netto oder Brutto rechnest, das Ergebnis in Prozent bleibt gleich. In der Praxis wird der Skontobetrag vom Bruttobetrag der Rechnung abgezogen, weil du diesen Betrag überweist. Für die Umsatzsteuer zählt am Ende aber nur der Nettoanteil der Minderung.

"Beim Skonto muss der Lieferant eine neue Rechnung schicken." Nein. Die ursprüngliche Rechnung bleibt gültig, der Skontohinweis darauf genügt. Du buchst die Minderung über deinen Zahlungsbeleg.

"Vorsteuer korrigieren muss nur, wer groß ist." Die Berichtigung nach § 17 UStG gilt für jeden vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, auch für dich als Einzelunternehmer mit EÜR. Nur wer gar keine Vorsteuer zieht, ist außen vor, siehe unten.

Skonto als Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und zieht keine Vorsteuer. Damit entfällt die Korrektur nach § 17 UStG komplett. Ziehst du als Kleinunternehmer Skonto aus einer Eingangsrechnung, buchst du den vollen Bruttobetrag des Skontos als Minderung deiner Betriebsausgabe, weil du die enthaltene Umsatzsteuer ohnehin als Teil der Ausgabe behandelst. Gewährst du Skonto auf eine eigene Rechnung, mindert der volle Betrag deine Betriebseinnahme. Keine Steueraufteilung, keine Voranmeldung, nur die reine Minderung.

Wie SparkReceipt dabei hilft

SparkReceipt rechnet dein Skonto nicht aus und bucht es nicht, das macht dein Buchhaltungs- oder Steuerprogramm oder deine Steuerberaterin. Was SparkReceipt übernimmt, ist der Schritt davor: Die Eingangsrechnung mit Betrag, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen wird beim Scannen erfasst und GoBD-konform archiviert, sodass der Skontohinweis und der tatsächlich gezahlte Betrag jederzeit belegt sind. Wenn am Jahresende die Nettominderung und die Vorsteuerkorrektur zu buchen sind, liegt der Nachweis bereit. Kostenlos starten, 7 Tage kostenlos testen.

Häufige Fragen zu Skonto

Was bedeutet "2 % Skonto, 10 Tage, netto 30"?

Zahlst du innerhalb von 10 Tagen, darfst du 2 Prozent vom Rechnungsbetrag abziehen. Zahlst du später, aber innerhalb von 30 Tagen, überweist du den vollen Betrag. "Netto" meint hier das volle Zahlungsziel ohne Abzug, nicht den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.

Wird Skonto vom Netto- oder vom Bruttobetrag berechnet?

In der Praxis vom Bruttobetrag, denn das ist der Betrag, den du zahlst. Prozentual kommt dasselbe heraus. Für die Umsatzsteuer nach § 17 UStG zählt aber nur der Nettoanteil der Minderung, der Rest ist der Umsatzsteueranteil.

Muss ich bei Skonto die Vorsteuer korrigieren?

Ja, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Mit dem Skontoabzug sinkt die Bemessungsgrundlage, also berichtigst du deine Vorsteuer um den Umsatzsteueranteil des Skontos (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG), und zwar im Zeitraum des Skontoabzugs. Kleinunternehmer korrigieren nichts.

Wann buche ich den Skontoabzug in der EÜR?

In dem Jahr, in dem die Zahlung fließt. Die EÜR folgt dem Zufluss- und Abflussprinzip (§ 11 EStG), nicht dem Rechnungsdatum. Liegt der Skontoabzug in einem anderen Monat als die Rechnung, korrigierst du Umsatzsteuer und Vorsteuer in der Voranmeldung dieses Monats.

Für wen lohnt sich Skonto?

Für den Käufer fast immer: Ein effektiver Jahreszins von rund 36 Prozent (bei 2 % / 10 / 30) liegt weit über jedem normalen Kreditzins. Für den Verkäufer ist Skonto dagegen ein teures Mittel gegen späte Zahlung, hier lohnt oft eher eine konsequente Zahlungserinnerung.

Kernpunkte zu Skonto

  • Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung, definiert durch Skontosatz, Skontofrist und Zahlungsziel. Es gilt nur, wenn es vereinbart ist.
  • Den Skontobetrag rechnest du vom Bruttobetrag: 2 Prozent von 1.190 Euro sind 23,80 Euro, aufgeteilt in 20 Euro netto und 3,80 Euro Umsatzsteuer.
  • Jeder Skontoabzug ändert die Bemessungsgrundlage. Der Verkäufer berichtigt die Umsatzsteuer, der Käufer die Vorsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG), im Zeitraum des Abzugs.
  • In der EÜR mindert der Nettoanteil Einnahme oder Ausgabe, der Umsatzsteueranteil läuft über die Voranmeldung. Den vollen Bruttobetrag gegen eine einzige Position zu buchen, verfälscht die Umsatzsteuer.
  • Als Kleinunternehmer entfällt die Steueraufteilung: Der volle Skontobetrag mindert Einnahme oder Ausgabe, ohne § 17 UStG.

Skonto rechnet sich, wenn du früh zahlst und den Beleg sauber festhältst. Halte deine Eingangsrechnungen mit Zahlungsbedingungen von Anfang an digital fest, dann steht jede Minderung am Jahresende auf einem prüfbaren Nachweis. Kostenlos starten, 7 Tage kostenlos testen.

Hinweis: Stand Oktober 2026. Prozentsätze, Fristen und die genaue Buchungslogik hängen von deiner Vereinbarung und deinem Kontenrahmen ab. Verbindliche Auskünfte geben das Umsatzsteuergesetz, das Einkommensteuergesetz, dein Finanzamt oder deine Steuerberaterin.

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