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Abschreibung (AfA) für Selbstständige: der Leitfaden

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Geschrieben von Antti Laitinen
11 Min. Lesezeit
Abschreibung (AfA) für Selbstständige: der Leitfaden

Kaufst du einen Transporter für 30.000 Euro, ziehst du diese 30.000 Euro nicht auf einen Schlag als Betriebsausgabe ab. Das Finanzamt lässt dich die Kosten über die Jahre verteilen, in denen du den Transporter nutzt. Genau das ist die Abschreibung, im Steuerdeutsch Absetzung für Abnutzung oder kurz AfA (§ 7 EStG).

Wie lange du abschreibst, hängt vom Wirtschaftsgut ab: ein Pkw über sechs Jahre, ein Schreibtisch über dreizehn, ein Laptop nur über eines. Seit Mitte 2025 gibt es zudem wieder eine zweite Methode, die degressive AfA, die den Steuervorteil in die ersten Jahre zieht. Dieser Leitfaden erklärt beide Methoden, die Nutzungsdauer nach der AfA-Tabelle, die Sonderfälle bis 800 Euro und wie du die AfA in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterbringst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abschreibung (AfA) verteilt die Anschaffungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer, statt sie im Kaufjahr voll abzuziehen (§ 7 EStG).
  • Wie lange du abschreibst, sagt die amtliche AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums: Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Computer und Software 1 Jahr.
  • Standard ist die lineare AfA: gleiche Beträge Jahr für Jahr. Im Kaufjahr rechnest du monatsgenau, ein Zwölftel je Monat ab dem Anschaffungsmonat.
  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die du zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 anschaffst, darfst du degressiv abschreiben: bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 Prozent vom Restbuchwert.
  • Kostet ein Wirtschaftsgut bis 800 Euro netto, ist es ein geringwertiges Wirtschaftsgut und sofort voll absetzbar, ganz ohne AfA über Jahre.

Was Abschreibung (AfA) bedeutet

Ein Wirtschaftsgut, das länger als ein Jahr im Betrieb bleibt und mit der Zeit an Wert verliert, darfst du nicht sofort komplett absetzen. Das Steuerrecht behandelt die Anschaffung als Wert, der sich über die Nutzung abnutzt, und die AfA bildet diesen Wertverlust jährlich als Betriebsausgabe ab (§ 7 Abs. 1 EStG).

Drei Bedingungen muss ein Gegenstand dafür erfüllen: Er ist abnutzbar (er verschleißt, anders als ein Grundstück), er gehört zum Anlagevermögen (du nutzt ihn dauerhaft, verkaufst ihn nicht weiter) und seine Nutzungsdauer beträgt mehr als ein Jahr. Firmenwagen, Maschine, Büroeinrichtung und Server erfüllen das. Waren zum Weiterverkauf und laufende Kosten wie Miete oder Telefon nicht: Die sind sofort abziehbar.

Der Effekt ist rein zeitlich: Über die Nutzungsdauer setzt du genau die Anschaffungskosten ab, keinen Cent mehr, und die Methodenwahl entscheidet nur, in welchen Jahren der Abzug wirkt.

Lineare oder degressive Abschreibung: die zwei Methoden

Bei der linearen AfA teilst du die Anschaffungskosten gleichmäßig durch die Nutzungsdauer: derselbe Betrag Jahr für Jahr, bis der Wert bei null steht. Das ist der Normalfall und für die meisten Anschaffungen die einzige zulässige Methode.

Ein Beispiel: Du kaufst im Januar 2026 einen Firmenwagen für 30.000 Euro netto, Nutzungsdauer sechs Jahre. Die lineare AfA beträgt 30.000 ÷ 6 = 5.000 Euro pro Jahr, von 2026 bis 2031.

Kaufst du nicht im Januar, sondern unterm Jahr, greift die monatsgenaue Regel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG): Im Anschaffungsjahr kürzt du die Jahres-AfA um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf. Kaufst du denselben Wagen erst im April, zählen neun Monate (April bis Dezember): 5.000 × 9/12 = 3.750 Euro im Jahr 2026. Der Rest verschiebt sich entsprechend nach hinten, die AfA läuft dann bis 2032.

Die degressive AfA rechnet anders: einen festen Prozentsatz, aber nicht von den Anschaffungskosten, sondern jedes Jahr vom verbliebenen Restbuchwert. Dadurch sind die Beträge am Anfang hoch und werden Jahr für Jahr kleiner. Sie ist nur für bewegliche Wirtschaftsgüter erlaubt und nur in bestimmten Zeiträumen, dazu gleich mehr.

Nimm dieselbe Maschine für 10.000 Euro netto mit fünf Jahren Nutzungsdauer, linear also 2.000 Euro pro Jahr (20 Prozent). Degressiv mit 30 Prozent sieht die Reihe so aus:

JahrRestbuchwert JahresanfangDegressive AfA (30 %)Restbuchwert Jahresende
202610.000 €3.000 €7.000 €
20277.000 €2.100 €4.900 €
20284.900 €1.633,33 € (linear)3.266,67 €
20293.266,67 €1.633,33 € (linear)1.633,34 €
20301.633,34 €1.633,34 € (linear)0 €

Im ersten Jahr ziehst du degressiv 3.000 Euro ab statt 2.000, also die Hälfte mehr. Ab 2028 lohnt der Wechsel zurück zur linearen AfA: 4.900 Euro Restbuchwert auf die drei verbleibenden Jahre verteilt ergeben rund 1.633 Euro pro Jahr, mehr als die 1.470 Euro, die 30 Prozent degressiv noch brächten. Dieser Wechsel von degressiv auf linear ist erlaubt und üblich, umgekehrt geht es nicht. Über alle fünf Jahre setzt du auch degressiv genau 10.000 Euro ab, nur früher.

Die Nutzungsdauer: wie lange du abschreibst

Die Nutzungsdauer erfindest du nicht selbst. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht amtliche AfA-Tabellen, an denen sich Finanzämter, Steuerberater und Unternehmen orientieren. Sie geben für jedes Wirtschaftsgut die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren vor.

Ein paar häufige Werte für Selbstständige:

WirtschaftsgutNutzungsdauerLineare AfA pro Jahr
Computer, Notebook, Software1 Jahr100 % im Kaufjahr
Smartphone5 Jahre20 %
Pkw6 Jahrerund 16,7 %
Maschinen (allgemein)oft 5–10 Jahre10–20 %
Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Regal)13 Jahrerund 7,7 %

Der Computer sticht heraus. Für Computerhardware und Software erlaubt die Finanzverwaltung seit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr, für Anschaffungen ab 2021. Das heißt: Laptop, Monitor, Drucker und Software wirken sich im Kaufjahr voll aus, egal wie teuer sie sind. Formal ist das keine Sofortabschreibung und kein GWG, sondern eine reguläre AfA über eine sehr kurze Nutzungsdauer, praktisch läuft es aufs Gleiche hinaus. Die Ein-Jahres-Dauer ist eine Vereinfachung, kein Zwang.

Degressive AfA 2026: der Investitionsbooster

Die degressive Abschreibung war zwischenzeitlich abgeschafft und lief Ende 2022 aus. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm (dem "Investitionsbooster") hat der Gesetzgeber sie 2025 erneut eingeführt und aufgestockt.

Nach § 7 Abs. 2 EStG und dem BMF-Überblick zum Investitionssofortprogramm gilt: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die du nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 anschaffst, ist die degressive AfA zulässig, mit bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 Prozent vom Restbuchwert. Neu oder gebraucht spielt keine Rolle.

Der Vorteil ist ein Liquiditäts- und Planungseffekt: Du holst den Steuerabzug früher und senkst die Steuer der starken Anfangsjahre. Erwartest du dagegen ein schwaches Startjahr und steigende Gewinne, passt die gleichmäßige lineare AfA oft besser. Ein Automatismus ist die degressive AfA nicht, sondern eine Wahl pro Anschaffung. Für neue Elektrofahrzeuge geht es sogar noch weiter: eine arithmetisch-degressive AfA mit 75 Prozent im Anschaffungsjahr über sechs Jahre (§ 7 Abs. 2a EStG), im selben Zeitraum.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: der Weg an der AfA vorbei

Nicht jede Anschaffung muss überhaupt über Jahre laufen. Kostet ein bewegliches, selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut bis 800 Euro netto, darfst du es als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Kaufjahr voll abschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG). Bürostuhl, Monitor, Werkzeug, Diensthandy: alles unter 800 Euro netto ist sofort weg, keine Nutzungsdauer, keine AfA-Reihe.

Zwischen 250,01 und 1.000 Euro netto gibt es zusätzlich den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG): Du fasst alle solchen Anschaffungen eines Jahres in einem Pool zusammen und löst ihn über fünf Jahre auf. Für die meisten Solo-Selbstständigen ist die Sofortabschreibung einfacher, die Details stehen im GWG-Leitfaden.

Die Reihenfolge im Kopf: unter 800 Euro netto sofort, darüber AfA über die Nutzungsdauer, und für bewegliche Güter im Booster-Zeitraum wahlweise degressiv.

Abschreibung in der EÜR buchen: Anlagenverzeichnis und Beleg

Wenn du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst, taucht die AfA an zwei Stellen auf. Erstens im Anlagenverzeichnis: eine laufende Liste deiner abnutzbaren Anlagegüter mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und jährlicher AfA. Zweitens in der Anlage EÜR deiner Steuererklärung, wo die Jahres-AfA als Betriebsausgabe in eigene Zeilen wandert (Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, GWG, Sammelposten). Am Ende der Nutzungsdauer steht der Buchwert bei null; ein weiter genutztes Gut führst du mit einem Erinnerungswert von einem Euro fort.

Was jede dieser Buchungen trägt, ist der Anschaffungsbeleg. Er entscheidet gleich dreifach: Das Kaufdatum legt fest, ab welchem Monat du abschreibst, der Nettobetrag entscheidet über GWG oder AfA, und der Beleg ist der Nachweis, den das Finanzamt über die volle Aufbewahrungsfrist sehen darf. Ein verlorener Beleg über eine 8.000-Euro-Maschine ist kein Kleinkram, sondern eine gefährdete Abschreibung über Jahre.

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Häufige Fehler bei der Abschreibung

  • Alles sofort abschreiben wollen. Über 800 Euro netto geht es nicht auf einen Schlag, Ausnahme sind Computer und Software mit ihrer Ein-Jahres-Dauer.
  • Das Kaufjahr statt des Anschaffungsmonats nehmen. Im ersten Jahr wird monatsgenau gerechnet: Ein Wagen aus dem Oktober bringt 2026 nur drei Zwölftel der Jahres-AfA.
  • Den Laptop über drei Jahre strecken. Seit 2021 gilt für Computerhardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr, wer weiter streckt, verschenkt Abzug ins nächste Jahr.
  • Den Beleg verlieren. Ohne Anschaffungsbeleg keine belastbare AfA, und bei Anlagegütern muss der Nachweis über die gesamte Abschreibungsdauer vorliegen, kritischer als bei kleinen Betriebsausgaben.

Häufige Fragen zur Abschreibung

Was bedeutet AfA?

AfA steht für "Absetzung für Abnutzung", der steuerrechtliche Begriff für Abschreibung (§ 7 EStG). Du verteilst die Kosten eines abnutzbaren Anlageguts über seine Nutzungsdauer und setzt jedes Jahr einen Teil als Betriebsausgabe ab, statt den vollen Betrag im Kaufjahr.

Lineare oder degressive Abschreibung, was ist besser?

Das hängt von deiner Gewinnerwartung ab. Die lineare AfA verteilt gleichmäßig und ist ohne Einschränkung erlaubt. Die degressive AfA (für bewegliche Güter, angeschafft 1.7.2025 bis 31.12.2027, bis 30 Prozent) zieht den Abzug in die ersten Jahre und lohnt sich, wenn du gerade dann Gewinn und Steuer drücken willst.

Wie schreibe ich einen Computer ab?

Für Computerhardware und Software gilt seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr (BMF-Schreiben vom 22.2.2022). Ein Laptop wirkt sich damit im Kaufjahr voll als Betriebsausgabe aus, unabhängig vom Preis. Du darfst freiwillig auch über drei Jahre abschreiben, musst aber nicht.

Wann darf ich degressiv abschreiben?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die du nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 anschaffst (§ 7 Abs. 2 EStG). Der Satz beträgt bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 Prozent vom Restbuchwert. Gebäude und immaterielle Güter sind ausgenommen.

Wo trage ich die Abschreibung in der EÜR ein?

Die Jahres-AfA gehört in die Anlage EÜR deiner Steuererklärung, in die Zeilen für Abschreibungen. Zusätzlich führst du ein Anlagenverzeichnis mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und AfA je Wirtschaftsgut, gestützt auf den Anschaffungsbeleg.

Was passiert am Ende der Nutzungsdauer?

Der Buchwert steht bei null. Nutzt du das Gut weiter, führst du es mit einem Erinnerungswert von einem Euro im Anlagenverzeichnis. Verkaufst du es vorher, setzt du den Restbuchwert im Verkaufsjahr ab und erfasst den Verkaufserlös als Betriebseinnahme.

Kernpunkte zur Abschreibung

  • Die AfA verteilt die Anschaffungskosten eines abnutzbaren Anlageguts über die Nutzungsdauer, statt sie im Kaufjahr voll abzuziehen (§ 7 EStG).
  • Die Nutzungsdauer gibt die amtliche AfA-Tabelle vor: Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, Computer und Software 1 Jahr.
  • Lineare AfA verteilt gleichmäßig und rechnet im Kaufjahr monatsgenau. Degressive AfA (1.7.2025 bis 31.12.2027, bis 30 Prozent) zieht den Abzug nach vorn.
  • Bis 800 Euro netto ist es ein GWG und sofort voll absetzbar, die reguläre AfA beginnt erst darüber.
  • In der EÜR läuft die AfA über das Anlagenverzeichnis und die Anlage EÜR, getragen vom Anschaffungsbeleg, den du am besten sofort digital sicherst.

Halte deine Anschaffungsbelege vom ersten Tag an sauber fest, dann steht am Jahresende jede Abschreibung auf einem prüfbaren Nachweis. Kostenlos starten, 7 Tage kostenlos testen.

Hinweis: Stand September 2026. Nutzungsdauern, Prozentsätze und die Befristung der degressiven AfA können sich ändern, und die Wahl der Methode hängt von deiner Gewinnsituation ab. Verbindliche Auskünfte geben das Einkommensteuergesetz, die AfA-Tabellen, dein Finanzamt oder deine Steuerberaterin.

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