Kleinunternehmer

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Termine und Herabsetzung

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Geschrieben von Antti Laitinen
9 Min. Lesezeit
Einkommensteuer-Vorauszahlung: Termine und Herabsetzung

Als Angestellter zahlst du die Einkommensteuer über die Lohnsteuer jeden Monat automatisch. Als Selbstständiger fehlt dieser Abzug an der Quelle, deshalb holt das Finanzamt die Steuer in vier Raten im Jahr: der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Ihre Höhe schätzt das Finanzamt aus deinem letzten Steuerbescheid, also aus deinem Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Läuft dein Geschäft schlechter als im Vorjahr, zahlst du erst einmal trotzdem die alte Rate, bis du gegensteuerst.

Dieser Leitfaden ordnet die Regeln nach § 37 EStG: die vier Termine, wie das Finanzamt die Höhe festsetzt, wie du die Vorauszahlung bei sinkendem Gewinn herabsetzen lässt und was es kostet, sie zu niedrig anzusetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist viermal im Jahr fällig: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Der nächste Termin ist Donnerstag, der 10. Dezember 2026.
  • Das Finanzamt bemisst die Vorauszahlung nach der Einkommensteuer deiner letzten Veranlagung (§ 37 Abs. 3 EStG), also nach deinem zuletzt versteuerten Gewinn.
  • Festgesetzt wird nur, wenn die Vorauszahlung mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und 100 Euro je Termin erreicht (§ 37 Abs. 5 EStG).
  • Sinkt dein Gewinn, kannst du die Vorauszahlung mit einem formlosen Herabsetzungsantrag über ELSTER senken lassen (accountable.de). Es gibt dafür keine feste Frist.
  • Setzt du zu niedrig an, zahlst du die Differenz mit dem Steuerbescheid nach, nach 15 Monaten zuzüglich 1,8 Prozent Zinsen pro Jahr (§ 233a + § 238 Abs. 1a AO).

Was ist die Einkommensteuer-Vorauszahlung?

Die Vorauszahlung ist eine Abschlagszahlung auf die Einkommensteuer, die am Jahresende tatsächlich entsteht. Der Gesetzgeber will die Steuer dann einnehmen, wenn das Einkommen entsteht, nicht erst ein bis zwei Jahre später mit dem Steuerbescheid. Weil dein Gewinn für das laufende Jahr noch nicht feststeht, nimmt das Finanzamt den letzten bekannten Wert als Maßstab.

Betroffen ist, wer Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug hat: Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, aber auch Vermieter oder Rentner mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften. Als Einzelunternehmer meldest du dich über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an und schätzt dort deinen voraussichtlichen Gewinn. Aus dieser Schätzung setzt das Finanzamt die erste Vorauszahlung fest, noch bevor ein Steuerbescheid vorliegt.

Die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist nicht dasselbe wie die Umsatzsteuervoranmeldung. Die eine betrifft die Steuer auf deinen Gewinn, die andere die Umsatzsteuer, die du für den Staat einsammelst. Beide haben eigene Termine und eigene Gesetze. Gewerbetreibende zahlen zusätzlich vierteljährlich Gewerbesteuer im Voraus; den Freibetrag von 24.500 Euro rechnet die Gemeinde dabei schon mit ein.

Wann sind die Vorauszahlungen fällig?

Die vier Termine stehen fest in § 37 Abs. 1 EStG und wiederholen sich jedes Jahr. Anders als bei der Umsatzsteuervoranmeldung fällt 2026 und 2027 kein Termin auf ein Wochenende, es verschiebt sich also nichts.

QuartalFälligkeitstag
1. VorauszahlungDi, 10. März 2026
2. VorauszahlungMi, 10. Juni 2026
3. VorauszahlungDo, 10. September 2026
4. VorauszahlungDo, 10. Dezember 2026
1. VorauszahlungMi, 10. März 2027
2. VorauszahlungDo, 10. Juni 2027
3. VorauszahlungFr, 10. September 2027
4. VorauszahlungFr, 10. Dezember 2027

Fiele der 10. einmal auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschöbe sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Hast du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt, bucht es jede Rate am Fälligkeitstag selbst ab, dann kann dir kein Termin durchrutschen.

Wie das Finanzamt die Höhe festsetzt

Grundlage ist die Einkommensteuer, die sich bei deiner letzten Veranlagung ergeben hat, nach Anrechnung einbehaltener Steuerabzugsbeträge (§ 37 Abs. 3 EStG). Hast du für 2024 zum Beispiel 4.800 Euro Einkommensteuer gezahlt, setzt das Finanzamt vier Vorauszahlungen von je 1.200 Euro an. Den Betrag bekommst du in einem eigenen Vorauszahlungsbescheid, oft zusammen mit dem Steuerbescheid.

Mitberechnet werden auch der Solidaritätszuschlag, falls er bei deinem Einkommen noch anfällt, und die Kirchensteuer, wenn du Kirchenmitglied bist. Beide erscheinen im selben Bescheid als eigene Zeilen.

Kleine Beträge spart sich das Finanzamt. Eine Vorauszahlung wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen einzelnen Termin erreicht (§ 37 Abs. 5 EStG). Liegt deine voraussichtliche Steuer darunter, zahlst du gar nicht im Voraus, sondern erst die volle Summe mit dem Steuerbescheid. Eine bereits festgesetzte Vorauszahlung erhöht das Finanzamt nachträglich nur, wenn der Mehrbetrag für ein Quartal mindestens 5.000 Euro ausmacht (§ 37 Abs. 5 EStG).

Vorauszahlung herabsetzen, wenn der Gewinn sinkt

Der wichtigste Hebel liegt bei dir: Läuft das laufende Jahr schlechter als das Vorjahr, musst du die zu hohe Rate nicht einfach weiterzahlen. Du beantragst eine Herabsetzung. Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen dann an die Steuer an, die sich für das laufende Jahr voraussichtlich ergibt (§ 37 Abs. 3 EStG).

Der Antrag ist formlos und kostenlos. Du stellst ihn über ELSTER mit dem Formular "Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen", per Brief ans Finanzamt oder über deine Steuerberaterin (accountable.de, abgerufen am 2. Oktober 2026). Leg deine aktuellen Zahlen bei, also den voraussichtlichen Gewinn und eine kurze Begründung, warum er niedriger ausfällt.

Ein Beispiel: Dein letzter Bescheid beruht auf 48.000 Euro Gewinn, entsprechend zahlst du vierteljährlich voraus. Fällt 2026 ein großer Kunde weg und du rechnest nur noch mit 30.000 Euro, beantragst du die Herabsetzung auf Basis der niedrigeren Zahl. Das Finanzamt rechnet die Steuer für 30.000 Euro neu und schickt einen geänderten Bescheid, meist innerhalb weniger Wochen.

Eine feste Frist für den Antrag gibt es nicht. Sinnvoll ist, ihn vor dem nächsten Termin zu stellen, für die letzte Rate 2026 also rechtzeitig vor dem 10. Dezember, damit der neue Bescheid noch wirkt. Rückwirkend anpassen kann das Finanzamt die Vorauszahlungen eines Jahres bis zum Ablauf des 15. Monats nach diesem Jahr (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG), für 2026 also bis Ende März 2028.

Was passiert, wenn die Vorauszahlung zu niedrig ist?

Eine Herabsetzung ist bequem, aber kein Freibrief. Verdienst du am Ende doch mehr als gedacht, zahlst du die Differenz ganz normal mit dem Steuerbescheid nach. Setzt du die Vorauszahlung dauerhaft zu niedrig an, wird daraus eine Nachzahlung, auf die irgendwann Zinsen laufen.

Der Zinslauf beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a Abs. 2 AO). Für die Einkommensteuer 2026 ist das der 1. April 2028. Bleibst du innerhalb dieser Karenzzeit, kostet die Nachzahlung nichts extra. Danach berechnet das Finanzamt 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent im Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Dieselben 1,8 Prozent bekommst du umgekehrt als Erstattungszinsen, wenn du zu viel vorausgezahlt hast.

Die ehrlichere Rechnung ist deshalb nicht, möglichst wenig vorauszuzahlen, sondern die Vorauszahlung so nah wie möglich an deinen echten Gewinn zu legen. Dann bindest du kein Geld unnötig, riskierst aber auch keine Nachzahlung, die deine Liquidität im übernächsten Jahr trifft.

So behältst du deinen Gewinn im Blick

Ob eine Herabsetzung lohnt, hängt an einer einzigen Zahl: deinem voraussichtlichen Jahresgewinn. Wer Einnahmen und Ausgaben erst zum Jahresende zusammensucht, merkt einen Einbruch zu spät und zahlt ein Quartal zu lange die alte Rate. Wer laufend bucht, sieht den Gewinn jederzeit und kann den Antrag stellen, sobald sich das Jahr dreht.

Genau dabei hilft SparkReceipt: Die App liest aus jedem gescannten Beleg Betrag, Datum und Kategorie aus, erfasst deine Einnahmen daneben und legt die Belege GoBD-konform ab. Damit steht dir jederzeit eine aktuelle Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung, aus der du deinen voraussichtlichen Gewinn ablesen kannst. Diese Zahl ist die Grundlage für den Herabsetzungsantrag. Die Vorauszahlung selbst und den Antrag wickelst du weiterhin über ELSTER oder deine Steuerberaterin ab, SparkReceipt liefert die Zahlen dafür.

Je mehr Betriebsausgaben du sauber erfasst, desto niedriger dein Gewinn und desto genauer deine Vorauszahlung. Belege, die im Schuhkarton verschwinden, kosten dich am Ende doppelt: einmal als verpasster Abzug, einmal als zu hohe Rate.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer-Vorauszahlung

Wann muss ich die Einkommensteuer-Vorauszahlung zahlen?

Viermal im Jahr, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. 2026 und 2027 ist das bei keinem Termin der Fall.

Wie hoch ist die Vorauszahlung?

So hoch wie die Einkommensteuer deiner letzten Veranlagung, aufgeteilt auf vier Raten (§ 37 Abs. 3 EStG). Dein letzter Steuerbescheid nennt den Jahresbetrag, ein Viertel davon ist eine Rate. Festgesetzt wird nur ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin.

Kann ich die Vorauszahlung herabsetzen lassen?

Ja. Sinkt dein Gewinn, stellst du einen formlosen Antrag über ELSTER oder per Brief und legst deinen voraussichtlichen Gewinn dar. Das Finanzamt passt die Raten an und erstattet zu viel Gezahltes. Eine feste Frist gibt es nicht, sinnvoll ist der Antrag vor dem nächsten Termin.

Was kostet eine zu niedrige Vorauszahlung?

Die Differenz zahlst du mit dem Steuerbescheid nach. Liegt der Bescheid mehr als 15 Monate nach Jahresende, kommen 1,8 Prozent Zinsen pro Jahr hinzu (§ 233a, § 238 AO). Innerhalb der 15-monatigen Karenzzeit bleibt die Nachzahlung zinsfrei.

Zahle ich auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Voraus?

Ja, soweit sie anfallen. Das Finanzamt setzt den Solidaritätszuschlag (falls er bei deinem Einkommen noch greift) und die Kirchensteuer für Kirchenmitglieder im selben Vorauszahlungsbescheid mit fest.

Das Wichtigste zur Einkommensteuer-Vorauszahlung

  • Die Vorauszahlung ist viermal im Jahr fällig, am 10. März, Juni, September und Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG); der nächste Termin ist der 10. Dezember 2026.
  • Das Finanzamt bemisst die Höhe aus der Einkommensteuer deiner letzten Veranlagung und setzt sie erst ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin fest (§ 37 Abs. 3 und 5 EStG).
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer stehen, soweit sie anfallen, als eigene Zeilen im selben Bescheid.
  • Sinkt dein Gewinn, senkst du die Vorauszahlung mit einem formlosen Antrag über ELSTER, ohne feste Frist und am besten vor dem nächsten Termin.
  • Eine zu niedrige Vorauszahlung wird zur Nachzahlung, nach 15 Monaten mit 1,8 Prozent Zinsen im Jahr (§ 233a, § 238 AO); wer Einnahmen und Ausgaben laufend erfasst, trifft die Rate genauer. Kostenlos starten.

Hinweis: Stand Oktober 2026. Termine, Grenzen und Zinssätze können sich ändern, und die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Verbindliche Auskünfte geben das Einkommensteuergesetz, die Abgabenordnung, dein Finanzamt oder deine Steuerberaterin.

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